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Überführung Verstorbener Inland und Ausland
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Für Sargüberführungen in das Ausland gelten in Deutschland die Bestimmungen des "Berliner Abkommens". Dort ist geregelt, welche Unterlagen für eine Überführung benötigt werden und wie die Beschaffenheit des Sarges etc. zu sein hat.

Neben diesen Regelungen sind die Bestimmungen des Ziellandes für die Genehmigung der Überführung zu beachten. Auch wenn nur einige wenige Länder dem "Berliner Abkommen" beigetreten sind, richten sich die meisten Länder nach diesem Abkommen, verlangen jedoch oftmals unterschiedliche, zusätzliche Papiere oder Leistungen. Nicht einmal innerhalb der EU gelten die gleichen Richtlinien.

Für alle Begleitpapiere wird eine Übersetzung von einem vereidigten Übersetzer verlangt. Manche Konsulate übersetzen und beglaubigen die Unterlagen auch selbst. Sterbeurkunde und Leichenpass sind international. Ist jedoch die Landessprache bei diesen internationalen Formularen nicht dabei, müssen auch diese Unterlagen übersetzt werden.

Für die von den deutschen Behörden ausgestellten Urkunden und Genehmigungen werden von den meisten Länder Legalisationen bzw. eine Apostille verlangt. Auch hier werden nicht von allen Ländern die jeweiligen Apostillen anerkannt, so dass auch deren Konsulate eigene Beglaubigungen zusätzlich ausfertigen, ebenso Sterbeurkunden und Genehmigungen für die "Einfuhr" des Sarges.

Wir erledigen alle Formalitäten und besorgen alle Unterlagen, Übersetzungen, Beglaubigungen und Genehmigungen für die Überführung.

Sarg oder Transportsarg mit Zinkeinsatz sind vorgeschrieben. Dazu werden für einen Flug zusätzlich ein Ausgleichventil und eine neutrale Verpackung benötigt. Zusätzlich kann es sein, das vom Einfuhrland eine Einbalsamierung des Leichnams vorgeschrieben ist. Wir nehmen, sofern gefordert oder gewünscht, die Einbalsamierung und auch eine kosmetische Versorgung vor und betten den Leichnam gemäß Vorschrift ein,

Bei einem Transportsarg muss vor der Beerdigung in einen ortsüblichen Sarg umgebettet werden. Ein Sarg kann nach entfernen der Zinkabdeckung so beerdigt werden.

Nicht alle Flughäfen werden direkt von Berlin aus angeflogen und auch nicht mit allen Flugzeugen können Särge transportiert werden. Unser Air-Cargo Partner sucht für uns den jeweils möglichen und preisgünstigsten Flug und erledig die Buchung und Abfertigung.

Über unser Anfrage-Formular können Sie uns die benötigten Daten übermitteln. Wir unterbreiten Ihnen dann ein entsprechendes Kostenangebot. Oder rufen Sie uns an.

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